An der Spitze jeder Provinz steht der Ober-Präsident, an der Spitze eines Regierungsbezirkes ein Regierungspräsident. Der höchste Verwaltungsbeamte eines Kreises ist der Landrat. Zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung besteht für jede Provinz ein Provinzialrat, für jeden Regierungsbezirk ein Regierungsausschuss, für jeden Kreis ein Kreisausschuss (Kreistag).
Die allgemeine Landesverwaltung, die Unterhaltung der Chausseen, die Sorge für Geisteskranke und das Armenwesen u. dergl. ist der Selbstverwaltung der Provinzen überlassen. An der Spitze der Selbstverwaltungsbehörden steht in Ostpreußen der Landeshauptmann, in Westpreußen der Landesdirektor. (Provinzial-Landtag; Provinzial-Ausschuss).
lau 1898