Die Stadtgemeinschaft Allenstein und die Kreisgemeinschaft Allenstein-Land haben beschlossen, sich zur Kreisgemeinschaft Allenstein e. V. zu vereinen. Der Eintrag in das Vereinsregister des Amtsgerichts Osnabrück ist inzwischen erfolgt.
Entsprechend der Wahlordnung der Kreisgemeinschaft Allenstein e. V. rufen wir alle Mitglieder der Stadtgemeinschaft Allenstein und der Kreisgemeinschaft Allenstein-Land zur Wahl der gemeinsamen Kreisversammlung auf. Als Mitglieder gelten frühere Bewohner der Stadt und des Landkreises Allenstein, ihre Ehegatten und Nachkommen sowie diejenigen, die sich unserer Heimat besonders verbunden fühlen.
Die Mitgliedschaft entsteht durch Aufnahme in die Heimatkartei und kann durch Anmeldung oder eine dieser gleich zu setzenden Erklärung, wie die Beteiligung an der Wahl der Kreisversammlung, erfolgen. Jedes Mitglied der bei-den Kreisgemeinschaften ist wahlberechtigt und auch wählbar. Die Wahl muss schriftlich auf dem beigefügten Wahlschein erfolgen. Die Wahl ist gültig, wenn insgesamt nicht mehr als 15 Kandidaten gewählt werden. Auf dem Wahlschein sind Name und Anschrift des Wählers anzugeben.
Einsendeschluss ist der 31. März 2019 bei
Kreisgemeinschaft Allenstein e.V.
Vattmannstr.11
45879 Gelsenkirchen
oder
StadtAllenstein@t-online.de
Osnabrück, 01.12.2018
Gottfried Hufenbach
Vorsitzender
Stadtgemeinschaft Allenstein
Hans-Peter Blasche
Kreisvertreter
Kreisgemeinschaft Allenstein-Land